Mittwoch, 16. Oktober 2013

Wahl-Nachlese

Wohl jeder sieht einen Unterschied zwischen einer Meldung und einem Gespräch. Beide verhalten sich zueinander vielleicht etwa wie eine SMS zu einem etwas längeren Telefonat. Also wenn man vom JobCenter aufgefordert würde, sich dort zu "melden", würde wohl jeder denken, man geht dorthin, legt seinen Ausweis vor, und bestätigt damit, dass man weder tot noch im Urlaub ist - also der Behörde zur Verfügung steht. Dann dürfte man wieder gehen - man hat sich gemeldet.
Hingegen eine Einladung (die eigentlich eine Vorladung ist) zu einem Gespräch über die berufliche Situation, würde wohl kein normaler Mensch als Meldung verstehen. Es ist ein Gespräch zwischen Menschen mit unterschiedlichen Interessen, also teils ein Gegen- manchmal auch ein Miteinander, es müssen eventuell schwer wiegende Entscheidungen getroffen und Schriftstücke unterschrieben werden. Solche Dinge sind das Geschäft von gutbezahlten, besonders geschickten Verhandlern. Wer da krank ist, läuft Gefahr über den Tisch gezogen, also ausgetrickst zu werden.

Nun ist es aber so, wer solch einen Gesprächs-Termin platzen lässt, weil er krank und vom Arzt auch krank geschrieben ist (Gelber Schein / AU-Bescheinigung), der ist damit nicht per se entschuldigt - ihm drohen Sanktionen von der Behörde! Denn das Gesetz und die Behörde vermischen solche Gesprächs-Termine und reine Melde-Termine, und sagen, wer krank geschrieben ist, ist damit nicht per se unfähig, zu einem Melde-Termin zu erscheinen.
Wenn man unter einem Melde-Termin das verstehen würde, was der Begriff bedeutet, könnte man dem vielleicht sogar zustimmen, denn wer es aus eigener Kraft zum Arzt schafft, kann sich vielleicht auch noch zwecks Meldung zum JobCenter schleppen. Aber ein Gespräch über die berufliche Situation ist keine Meldung mehr. Jedoch Gesetz und JobCenter machen da keinen Unterschied. Man könnte das für Gesetzes-Pfusch halten, aber die Hartz-4-Gesetze wurden ja nicht von Peter Hartz oder Gerhard Schröder persönlich nach Feierabend am Küchentisch geschrieben, sondern von Heerscharen von Experten und Spezialisten für Sprache und Juristerei und Arbeitsrecht und was nicht noch alles. Also es ist Absicht, Vorsatz.
Und wenn man die Konsequenzen bedenkt, also dass ein wirklich Kranker zusätzlich zu seinem Kranksein noch eine Sanktion (Geldkürzung) reingewürgt bekommt, dann ist das dem zu Grunde liegende Gesetz schon fast verbrecherisch zu nennen.
Und die dafür Verantwortlichen haben sich wieder zur Wahl gestellt.