Als die Bullen abgezogen sind, sagt mir der Unfallgegner, irgendwas von, er brauche das Geld. Vor dem Hintergrund, dass der Mann mich quasi ins Unglück gewunken hat, erscheint mir das Ganze wie ein getürkter Unfall, also eine Art Versicherungsbetrug. Aber es kommt dann sogar noch zu einem Gerichtsprozess gegen mich, wegen Unfallflucht und ich werde zu einer Geldstrafe verurteilt, bzw das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldbusse eingestellt.
1991 Auf einer nächtlichen Überlandfahrt am Wochenende überhole ich eine Autoschlange. Das stört offensichtlich einen Autofahrer, der wohl der erste oder letzte in der Schlange war und den es wurmt, dass ich mich nicht hinten einreihe sondern an dem Korso vorbei ziehe, worauf dieser Autofahrer mich danach verfolgt. Ich versuche ihn in einem mir wenig bekannten kleinen Ort, in welchem ich in die Disko will, abzuschütteln.
Leider ist der Mann ortskundiger und nach dem ich in eine Sackgasse eingebogen bin, versperrt der mir den Weg und kommt zu meinem Wagen. Ich kurbele das Fenster runter und der Typ schlägt mir mit der Faust an den Kopf. Ich steige aus und wir rangeln miteinander. Ich sehe auf seinem Beifahrersitz eine blonde Statue sitzen (unbeweglicher Sekretärinnentyp) und denke: egal wie ich mich verhalte, die wird als Zeugin alles bestätigen was ihr Macker behauptet. Nach einigem Gerangel lassen wir voneinander ab, steigen in unsere Autos und ich fahre ziemlich benommen doch noch in die Disko. Dort hole ich mir zum Trost ein Bier und starre auf die Tanzfläche. Nach vielleicht einer halben Stunde spricht mich jemand an, ich solle zum Eingang kommen, die Polizei erwartet mich dort. Die Bullen sagen, gegen mich liege eine Anzeige vor (weswegen, weiss ich nicht mehr), ich solle zur Wache mitkommen. Dort angekommen will man einen Alkopustetest machen. Mit Verweis darauf, dass ich grade noch an einer Flasche Bier getrunken haben, bitte ich mir die gesetzliche Karenzzeit aus, die mir auch gewährt wird. Als nach einiger Zeit der Pustetest gemacht wird, liegt der Wert unterhalb dessen für ein Fahrverbot. Die Beamten diskutieren, ob man mich laufen lässt oder mir noch irgendwas anhängt. Eigentlich gibt es nichts. Ich habe gegen keine Verkehrsregeln verstossen, habe niemanden geschädigt, habe nicht zuviel Alkohol im Blut, aber ich bin zu müde, für meine Rechte zu streiten. Man fährt mich zur Disko zurück. Einige Wochen später bekomme ich eine Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft wegen des nächtlichen Vorfalls (ich weiss nicht mehr, was mir vorgeworfen wurde (nachts bei rot über 'ne Dorfkreuzung oder so) so dermassen beknackt ist mir dieser ganze Schwachsinn schon damals erschienen). Aber ich war so unwissend und gutmütig und habe mich ausführlich schriftlich geäussert. Wie Kenner wissen, bringt das nichts Positives. Tatsächlich bekomme ich irgendwann die Vorladung zu einem Gerichtstermin - der fast ein dreiviertel Jahr nach dem Vorfall, und ausgerechnet an dem Tag ist, an dem ich aus beruflichen Gründen nach Süddeutschland abfahren muss, wo ich für ein paar Wochen bleiben sollte. Ich fand die Gerichtssache dermassen schwachsinnig und der berufliche Termin war mir wichtiger, weshalb ich zu dem Termin nicht erschienen bin. Prompt wurde ich zur Zahlung einer Geldbusse in Abwesenheit verurteilt, und als ich später gegen das Urteil vorgehe wird das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbusse eingestellt. Damals kam ich noch nicht auf die Idee, das ganze könnte eine weiträumig abgekartete Sache von Strippenziehern hinter den Kulissen sein, die mich selbst in scheinbar unbehelligten Phasen immer auf ihrem Überwachungsschirm haben und obige Gelegenheiten nutzen und sogar herbeiführen, um ihre Süppchen auf meine Kosten zu kochen.
1997 mache ich eine Strafanzeige bei der Münchner Staatsanwaltschaft, gegen einen Medizin-Professor, wegen vorsätzlicher, schwerer, gefährlicher Körperverletzung in seiner Tätigkeit als Arzt. Ergebnis: keine Ermittlungen, insbesondere keinerlei körperliche Begutachtung, keine Beschlagnahme von Unterlagen der Klinik oder des Arztes, also auch keine Anklageerhebung, kein Verfahren.
1997 (ein halbes Jahr nach meiner Strafanzeige gegen den Münchner Medizin-Professor) Strafverfahren gegen mich, wegen angeblicher Beleidigung zweier Polizisten. Nach dem ich mit meinem Fahrrad zunächst vor roter Ampel stehend, dann aber doch - jedoch ohne Grünen Pfeil – rechts um die Ecke gefahren bin und von Polizisten im Auto gestoppt und zur Zahlung von damals 160 DM standrechtlich verurteilt wurde, soll ich beim späteren Wegfahren „leckt mich am Arsch“ gesagt haben. Die 160 DM für den lächerlichen, weil völlig harmlosen Rotlichtverstoss habe ich anstandslos gezahlt, gegen den falschen Vorwurf der Beleidigung wehre ich mich. Es kommt zu einem öffentlichen Gerichtsprozess, in welchem ich ohne Anwalt erscheinen muss, die Polizisten lügen und der Richter mir die Möglichkeit nimmt, Widersprüche in den Aussagen der Polizisten deutlich zu machen und sie damit wirksam der Lüge zu überführen. Meine späteren Versuche, in höherer Instanz das Urteil anzufechten, scheitern einerseits daran, dass die gerichtliche Protokollierung der Aussagen der Polizisten keine wörtliche, sondern nur eine Zusammenfassung ist, welche die Lügen der beiden kaschiert. Aber vor allem formaljuristische Hürden lassen jedweden Versuch scheitern, zu meinem Recht zu kommen: Ich soll rund 500 DM Strafe plus Nebenkosten wohl etwa 700 DM zahlen, für eine nicht begangene Straftat, und die gerichtliche Strafhöhe wurde knapp unter jenem Betrag angesetzt, ab dem ich noch gegen das Urteil hätte klagen können. Ich teile dem Gericht mit, dass ich in dem ganzen Verfahren keinerlei Anreize für das Gericht erkennen kann, die Unschuld eines einmal Angeklagten zu ermitteln und ihn wieder frei zu sprechen, hingegen viele Anreize, auch unschuldige Leute zu verurteilen, denn das bringt dem Staat Geld. Ich sehe mich als Opfer einer Unrechtjustiz und lehne darum jede Zahlung einer Strafe ab und trete statt dessen die Ersatzfreiheitsstrafe von einem halben Monat Gefängnis an (die Ersatzfreiheitstrafe ist so hoch, weil mein Tagessatz so niedrig ist, was daran liegt dass ich durch das o.g. Medizin-Verbrechen zum Sozialfall geworden bin)!
In den folgenden Jahren Wiederholung meiner medizinischen Strafanzeige von 1997 unter Hinzufügen neuer Aspekte, Folgeschäden, Hinweise und Gesetzesparagrafen. Später Erweiterung meiner Strafanzeige gegen den Professor, um den Vorwurf des versuchten Mordes.
Ergebnis: mit dem Hinweis, ich müsse Beweise beibringen, werden - trotz meiner schwersten Vorwürfe – jedwede Ermittlungen abgelehnt.
2004 Klage-Erzwingungsantrag in obiger medizinischer Sache, beim zuständigen bayerischen Gericht, laut Gesetz nur möglich durch einen Anwalt. Mein Anwalt wird ganz offensichtlich von „verborgenen Händen“ gebrieft und „ferngesteuert“, jedenfalls verfasst er den Antrag schon so manipulierend formuliert gegen meine Interessen, dass der Antrag kein Chance auf Bewilligung hat - Geld will er dennoch von mir.
2004 Strafanzeige gegen obigen Rechtsanwalt, wegen
Parteiverrat und Erpressung. Denn der Anwalt hat, als er meine Originalunterlagen kopierte, heimlich einige der Originale zurückbehalten und mich mit der Verweigerung ihrer Herausgabe erpresst. Ergebnis meiner Strafanzeige: Keine Ermittlungen. Auch meine Beschwerde bei der Anwaltskammer bleibt nach Monate langem Hin und Her schliesslich ohne positives Ergebnis. Meine Originalunterlagen habe ich bis heute nicht von dem Rechtsanwalt zurück.
2005 Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gegen die abschlägige Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren auch auf der Basis eines offensichtlichen, manipulierten Vorgehens des Rechtsanwaltes. Ergebnis: ohne Angabe von Gründen wird meine Klage abgewiesen. Justiz nach Gutsherrenart, statt Rechtstaat.
2006 Klage beim EU-Gerichtshof für Menschenrechte gegen diese Rechtstaat-Verhinderungs-Praktiken des deutschen Staates, denn schliesslich machen auch dessen Gesetze solche unrechtsaatlichen Praktiken und Situationen erst möglich. Ergebnis: Klage abgewiesen.
2006 Strafanzeige bei der hiesigen Staatsanwaltschaft wegen illegaler Totalüberwachung meiner Privatsphäre innerhalb und ausserhalb meiner Wohnung, mit Weitergabe der privaten Informationen an die Medien. Ergebnis: zunächst keine Reaktion, und nach Wiederholung meiner Anzeige dann Verweigerung von Ermittlungen, da ich keine Beweise vorgelegt habe. Ich dachte immer, die Ermittlung von Beweisen ist Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft, während Opfer und Zeugen meist Hinweise und Indizien liefern.
2007 Strafanzeige wegen gesundheitschädlicher mutmasslicher Bestrahlung meiner Wohnung (festgestellt mit einem Tchibo-ElektroSmog-Detektor aus Anlass bestimmter gesundheitlicher Symptome). Anregung der Überprüfung des Stromverbrauchs der unmittelbar angrenzenden Nachbarwohnungen. Ergebnis: Keine Ermittlungen.
2009 Strafanzeige gegen unbekannt, wegen Körperverletzung durch Vergiftung mittels mutmasslich vergifteter Nahrungsmittel. Anregung einer Laboranalyse der in Frage kommenden Nahrungsmittel. Trotz schwerster Vorwürfe wird jedwede Ermittlung abgelehnt.
Weil bei schweren Verbrechen gegen mich die Justiz bislang stets Ermittlungen abgelehnt und sich damit durchgängig als Rechtstaatsversager erwiesen hat, zeigt sie vielleicht bei leichteren Vergehen ihre Zähne:
2011 Strafanzeige gegen eine Zahnärztin, wegen Erpressung und Beihilfe zur Körperverletzung, weil sie die Herausgabe meiner Röntgenbilder verweigert, was die Weiterbehandlung verzögert und womöglich erneutes Röntgen erforderlich macht, und ihr Versuch mit diesen Bildern die nachträgliche Zahlung einer Praxisgebühr zu erpressen. (Was vor Jahren ein Anwalt mit meinen Originalpapieren versucht hat, praktiziert nun ein zahnärztliches Eliten-Mitglied mit meinen Röntgenbildern).
Bei so langjähriger durchgängiger Rechtstaatsverweigerung darf man von systemischem Versagen sprechen; und wenn die deutsche Justiz durchgängig mit mir so umspringt, dann geht sie auch mit anderen so um. Ich bin also sicherlich nicht das einzige Justizopfer. Wer da also behauptet, dies hier sei ein Rechtstaat, ist entweder ein kompletter Vollidiot, oder ein bezahlter Lügenbold. In meinen Augen hat die deutsche Justiz nichts ehrenhaftes oder respektables, sondern ist eine Verbrecherorganisation wie die italienische Mafia, mit einem gut geschmierten Presse- und Propaganda-Apparat des deutschen Staatsfernsehens, der ihr bei aller Detailkritik immer wieder ein sauberes GesamtImage verschafft. Gegen dieses real existierende Schweinesystem muss die DDR ein Hort der Glückseligkeit gewesen sein.
(Die eine oder andere o.g. Jahreszahl in den weniger dramatischen Fällen kann um ein Jahr vor oder nach dem tatsächlichen Jahr liegen)